Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Digitalpakt in Baden Württemberg zusammengestellt.
Viele deutsche Schulen haben beim Thema Digitalisierung Nachholbedarf, deshalb will der Bund dabei helfen, Schulen mit IT Infrastruktur inklusive Smartboards auszustatten. Unter der Bezeichnung "DigitalPakt Schule" haben Länder und Bund eine Verwaltungsvereinbarung gemeinsam ausgehandelt. Im Entwurf dazu werden Schritte festgelegt, wie die Digitalisierung von Schulen ausgestaltet wird.
Konkret will der Bund über einer Zeitspanne von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule erhält Baden-Württemberg rund 650 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden.
Zuwendungsempfänger für eine Förderung von Maßnahmen können sein
Schulträger können gemeinsame Anträge stellen. Die beteiligten Schulträger bestimmen in diesem Fall einen Zuwendungsempfänger.
An Schulen sind folgende Investitionen (einschließlich Planung, Beschaffung, Einrichtung von Systemen, Aufbau, Inbetriebnahme, Erwerb von Lizenzen sowie projektvorbereitende- und begleitende Beratungsleistungen) förderfähig.
Voll förderfähig sind:
Begrenzt förderfähig sind:
Nicht förderfähig sind:
Die Anträge können vom 01.10.2019 bis 30.06.2024 bei der L-Bank elektronisch unter digitalpakt(at)l-bank.de eingereicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an
Hotline DigitalPakt
Tel. 0721 150-1625
digitalpakt(at)l-bank.de
www.l-bank.de/digitalpakt
Sibel Özdemir
Tel: 06151 – 9768-56
Mail: so@speedpoint.de